Grundsätzlich müssen die von der Tierhilfe geleisteten Kosten vollständig rückerstattet werden. Die Rückzahlung erfolgt nach individueller Vereinbarung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Sollten Sie auf Grund einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, machen Sie sich strafbar, wenn Sie der Erklärung zur Rückzahlung zustimmen.
Welche Unterlagen wir benötigen:
Aktuelle Bescheide ALLER im Haushalt wohnenden Personen, die eine Bedürftigkeit nachweisen z.B.